Aktueller Umweltbonus

Aktueller und zukünftiger Umweltbonus

Der Umweltbonus wird derzeit für Hybrid und Elektrofahrzeuge gezahlt. Am 27. Juli diesen Jahres wurde jedoch eine Änderung der Umweltprämie von Minister Habeck im Bundeskabinett vorgestellt.

Im Folgenden fassen wir zusammen, wie die Förderung aktuell aussieht, wie es um die Höhe der Förderung in Zukunft bestellt ist und wie die beschlossenen Änderungen sich allgemein auf den Umweltbonus auswirken werden.

Wie ist der Bonus aktuell gestaltet?

Umweltbonus aktuell und zukünftigMomentan werden sowohl Hybrid-Fahrzeuge als auch Elektrofahrzeuge gefördert. Dabei kann eine Förderung in Höhe von bis zu 50 % des Nettolistenpreises erfolgen. Das betrifft derzeit Fahrzeuge bis zu einem Preis von 40.000 Euro. Liegt der Kaufpreis darüber, sind 25 % Förderung möglich. Auch für gebrauchte E-Autos mit der zweiten Zulassung nach dem 4.11.2019 gilt die Umweltprämie aktuell noch.

Fest steht: Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird in er jetzigen Form bis zum 31.12.2022 weitergeführt.

Ab dem 1. Januar 2023 erhalten sogenannte Plug-In-Hybridfahrzeuge dann keine staatliche Bezuschussung mehr durch den Umweltbonus und nur noch batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge werden gefördert.

Wie ist der Bonus in der Zukunft aufgebaut?

Der Umweltbonus ändert sich gestaffelt. Ab dem neuen Jahr gibt es für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro noch satte 4.500 Euro Umweltprämie. Fahrzeuge, die darüber liegen, mit einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro (und bis zu 65.000 Euro) bekommen bis zu 3000 Euro Prämie. Zu diesem Zeitpunkt ändert sich noch nichts am Kreis der Berechtigten.

Ab dem 1.9.2023 wird die Förderung dann auf Privatpersonen beschränkt. Ob eine Förderung auch für Kleingewerbe infrage kommt, wird derzeit noch geprüft und steht noch nicht fest. Die Konditionen der ersten Welle der Änderungen bleibt dabei unberührt.

So sieht die Höhe der Förderung ab dem 1.1.2024 aus:

Ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro fix. Hier wird gekürzt.

Achtung: Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr! Sollten Sie eine Anschaffung planen, sollte diese also zeitnah erfolgen, um den Bonus noch zu erhalten. Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt weiterhin auf Privatpersonen beschränkt. Wie es mit dem Kleingewerbe an dieser Stelle aussieht, ist auch noch nicht klar definiert.

Nachzulesen sind die Bedingungen auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt- und Klimaschutz.

Gilt die Umweltprämie auch rückwirkend?

Ja, tatsächlich kann die Prämie auch rückwirkend gewährt werden. Das ist möglich bei allen Fahrzeugen, die nach dem 4. November 2019 zugelassen wurden. Hier ist der Stichtag also der 5. November 2019.

 

 

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