Rechtschutz für Kfz

Rechtschutz für ihr Kfz

 

Eine Rechtschutzversicherung wird dann gebraucht, wenn es im Straßenverkehr zu Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern, Ämtern und Behörden kommt. Dabei kann es sich auch um ganz banale Dinge handeln und ein Streit ist schnell entstanden.

 

Grundsätzlich gilt, wer sich regelmäßig ( täglich ) im Straßenverkehr bewegt, dem sei eine Rechtschutz für Kfz empfehlenswert. Auch wenn sich Streitigkeiten teilweise ausräumen lassen, weiß man nie, mit wem man es gegenüber zutun hat. Insbesondere bei Streit mit anderen Verkehrsteilnehmern, kann oft nur eine Rechtschutzversicherung helfen, denn Sie übernimmt verschiedene Leistungen und Kosten, welche je nach Tarif unterschiedlich sein können.

 

Leistungskatalog Auszug:

 

  • Nach einem Unfall ( Kosten für Arzt, Schmerzen und Reparatur ) meist geregelt in der Schadenersatz-Rechtschutz
  • Bei Problemen mit der Fahrerlaubnis, Entzug und Wiedererteilung geregelt in der Verwaltungs-Rechtschutz
  • Bei Problemen mit Werkstätten, einem Pkw-Händler oder bei der Schadenregulierung, zuständig hierfür die Rechtschutz für Vertragsrecht
  • Bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt > Steuer-Rechtschutz
  • Bei Bußgeld- und Strafverfahren ob aussergerichtlich oder vor Gericht, zuständig die Disziplinar-Rechtschutz
  • Als Verkehrsteilnehmern sind Sie und ihre (Ehe)Partner samt Kinder abgesichert und zwar in der Personen-Verkehrs-Rechtschutz

 

Es gibt demnach sehr viele Leistungen und nicht alle sind automatisch in einem Vertrag enthalten, deshalb immer Augen auf, gut beraten lassen und alle wichtigen Punkte lesen und Rückfragen stellen.

 

Kostenübernahme Aufschlüsselung:

 

  • Zum einen gibt es die sogenannten Deckungssummen, welche eine Obergrenze darstellen, bis zu der Kosten für einen möglichen Rechtsstreit übernommen werden.
  • Übernahme der gesetzlichen Kosten für einen Rechtsanwalt vor Ort
  • Reisekosten zum ausländischen Gericht, falls dies notwendig sein sollte
  • Gerichtskosten inkl. der Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Übernahme einer möglichen Kaution als zinsloses Darlehen, um einer Inhaftierung aus dem Weg zu gehen
  • Bei Schadensfällen im Ausland, auch die Kosten für die Schadenregulierung
  • Kostenübernahme eines Sachverständigengutachtens z.B. im Falle einer Strafverteidigung
  • Kostenübernahme eines Sachverständigenausschusses
  • Kosten der Gegenseite, soweit erstattungsfähig inkl. aller Nebenklagekosten
  • Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • aktive Hilfe vor Ort ( Dolmetscher )

 

Fazit:

 

Verträge sollten gut geprüft, gelesen und hinterfragt werden, außerdem sollten die eigenen Anforderungen mit dem Leistungskatalog abgeglichen werden. Damit ihnen stets gute Fahrt.(js)

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