PKW-Tarif.de – Blog

Reihengaragen – die optimale Variante der Fertiggaragen für Immobilien mit mehreren Wohnparteien

Garagen sind weitaus mehr als nur Unterstellplätze für Autos. Fertiggaragen aus Beton stehen in verschiedensten Varianten und Ausstattungen zur Auswahl, in denen der Raum optimal genutzt werden kann. Großraumgaragen, Doppelgaragen oder Reihengaragen sind nur einige der zahlreichen Modelle, die sich anbieten. Für Immobilien, in denen mehrere Parteien wohnen, sind Reihengaragen eine ideale Wahl, da die einzelnen Fertiggaragen aus Beton einen Unterstellplatz für die Autos der Hausbewohner bieten. Die Preise für Fertiggaragen aus Beton liegen dabei weitaus geringer als für gemauerte Garagen. Für die Autobesitzer resultieren aus der Möglichkeit, die Fahrzeuge in einer abschließbaren Garage unterstellen zu können, noch weitere Vorteile, um Geld zu sparen. Fahrzeughalter, die sich in der Autoversicherung für eine Teilkasko oder Vollkasko entscheiden, können bei den meisten Versicherern durch die sichere Unterstellmöglichkeit mit dem Garagenrabatt Geld bei der Versicherungsprämie sparen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Auto in Reihengaragen, Doppelgaragen, Großraumgaragen oder weiteren Modellen geparkt wird. Wichtig ist, dass die Garage abschließbar ist und das Fahrzeug darin abgestellt wird. Im Rahmen der Teilkasko und Vollkasko ist der Diebstahl des Fahrzeugs mitversichert, die sichere Parkmöglichkeit macht es Dieben schwerer, an das Auto zu kommen. Gleichzeitig wird das Auto auch vor schlechten Witterungsbedingungen geschützt. Hagelschäden, die ebenfalls über die Teilkasko oder Vollkasko abgedeckt sind, werden somit zumindest während der Zeit ausgeschlossen, in der das Auto in der Fertiggarage geparkt wird. Reihengaragen sind für Immobilien, in denen mehrere Parteien wohnen, die ideale Lösung und können in verschiedensten Varianten aufgestellt werden.

Doppelcarport: Der ideale Schutz für mehrere Fahrzeuge mit Wind und Wetter, Regen und Schnee

Um für das Auto einen entsprechenden Schutz vor Wind und Wetter, Schnee, Regen, Unwetter oder gar einem Hagelschaden zu bieten, bietet sich ein Doppelcarport an. Die meisten Immobilien verfügen zwar über eine Garage, aber meist wird zusätzlich ein Carport benötigt, denn viele Familien besitzen 2 Fahrzeuge, damit beide Elternteile immer mobil sind. Um für sämtliche Autos und Fahrzeuge ausreichend Schutz vor schlechter Witterung zu bieten, ist ein Doppelcarport eine ideale Variante. Wie bei jedem Carport, sollte auch beim Doppelcarport jedoch unbedingt an die Baugenehmigung gedacht werden. Ein Bauantrag muss nicht nur für eine Garage gestellt werden, sondern auch für Carporst ist eine Baugenehmigung erforderlich. In manchen Fällen kann sogar das Einverständnis des Nachbarn notwendig sein – vor allem, wenn dieser durch den Doppelcarport in der Sicht beeinträchtigt wird. Carports können neben der Funktionalität als wettergeschützter Unterstellplatz für das Auto auch einen tollen Blickfang für das Haus bilden. Ein Carport oder Doppelcarport kann aus Holz und anderen Materialien in Kombination zusammengestellt werden, um ein optisches Augenmerk zu setzen. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge, die unter den Carports abgestellt werden, vor Wind und Wetter, Schnee, Regen sowie gegen Unwetter und einem eventuellen Hagelschaden geschützt. Zwar wird im Rahmen der Autoversicherung in der Teilkasko und Vollkasko beispielsweise ein Hagelschaden nach Abzug des Selbstbehalts ersetzt – doch der Ärger mit Gutachten und Reparaturen bleibt trotzdem an den Autobesitzern hängen. Carports in attraktiven Variationen oder ein Doppelcarport in edlem Design ist auf jeden Fall eine sinnvolle Lösung als Unterstellplatz für verschiedenste Fahrzeuge.

Grundsätzliches Vorfahrtsrecht des Rechtssabbiegers vor dem Linksabbieger

Gemäß § 9 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) muss, wer nach links abbiegen will, entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Entgegenkommende Rechtsabbieger haben also Vortritt vor dem eingeordneten Linksabbieger. Der Rechtsabbieger kann somit frei wählen, welchen Fahrstreifen in der Querstraße er ansteuern will. Nach Ansicht des LG Potsdam Urteil vom 10.03.2008, Az. 7 S 120/07; ADAJUR-Dok-Nr. 80836) darf der nach links in eine mehrspurige Straße Abbiegende jedenfalls nicht darauf vertrauen, dass ein ihm entgegenkommender, vorfahrtberechtigter Rechtsabbieger nur in den äußerst rechts liegenden Fahrstreifen abbiegen würde.

LG Potsdam vom 10.03.2008

Haftpflicht – Grundlagen

Im Unterschied zur Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Darüber hinaus bietet sie aber noch weitere Vorteile: So übernimmt die KFZ-Haftpflicht auch die Kosten für Verdienstausfall, Abschleppdienst oder sogar einer monatlichen Rente des Unfallgeschädigten.

Um die KFZ-Haftpflicht kommt übrigens niemand herum: Schon bei der Zulassung müssen Sie nachweisen, dass Sie über einen entsprechenden Schutz verfügen.

Insassenunfallversicherung
Da die Haftpflichtversicherung bei Verschulden auch die Insassen mit abdeckt, scheint eine Insassenunfallversicherung heute weniger notwendig zu sein. Doch Vorsicht: Die Versicherung zahlt nur, wenn ein Verschulden vorliegt bzw. wenn die schuldige Person auch ermittelt werden kann. Außerdem können Sie als Fahrer nicht selbst bei einem selbstverschuldeten Unfall Haftpflichtansprüche geltend machen. Daher kann eine Unfallversicherung für den Fahrer sehr wichtig sein.

Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Autoversicherungen. Nur so finden Sie die Versicherung mit dem günstigsten Preis-Leistungsverhältnis!

Teilkasko oder Vollkasko

Ob Sie sich nun für eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung entscheiden, ist von einigen Faktoren abhängig. Kreditgeber oder Leasingeber verlangen in der Regel eine Vollkaskoversicherung zur Absicherung. Die Selbstbeteiligung können Sie meistens selber wählen.
Bei gebraucht Fahrzeugen kommt es auf den Gesamtzustand, das Alter und den gefahrenen Kilometern an und ob Sie größere Reparaturen aus der eigenen Tasche bezahlen können.
Unter Umständen kann eine Vollkasko sogar günstiger als eine Teilkasko sein. Wenn Sie sich schon einen stattlichen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) erfahren haben (Bsp. 30 Prozent) und Ihr Fahrzeug in der Teilkasko in eine hohe Typklasse eingestuft ist, dagegen in der Vollkasko eine niederige Typklasse aufweist.

Barfuß am Steuer

Warmes Sommerwetter verleitet manchen Autofahrer zu leichtsinnigem Verhalten. Vor allem Frauen säßen oft barfuß, mit Pantoletten, Badeschlappen oder Schuhen, die hinten offen sind, hinterm Steuer.
Die Polizei dürfe fehlendes oder leichtes Schuhwerk mithin nicht direkt beanstanden, wurde festgestellt. Mit den Pflichten eines umsichtigen Verkehrsteilnehmers sei es aber unvereinbar, ein Kfz ohne passendes Schuhwerk zu führen, erläutern Rechtsanwälte. Werde jemand geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, könne der leichtfüßige Fahrer über die zivilrechtliche Haftung hinaus auch strafrechtlich oder per Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden.

Pkw Anhänger

Wenn Sie einen Pkw-Anhänger suchen, schauen Sie doch einfach auf eBay nach. Für Autofahrer die zum ersten mal mit Anhängerfahren !

An die Höchstgeschwindigkeit halten ( je nach Hängertyp 80 – 100 km/h ) und maximale Beiladung ( je nach Auto + Hängertyp ) einhalten, ansonsten kann es Probleme geben… hier bauunternehmen.com/Baustoffe-Material-mit-einem-Pkw-Anhaenger-transportieren-Ladung-muss-gesichert-werden ein paar Anhängerbilder, Sicherung mit Netz und Spanngurt Tips !

Europäischer Unfallbericht

Dieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten.

Drucken Sie den Unfallbericht zweimal aus, und legen beide Exemplare ins Handschuhfach. Im Ernstfall hilft Ihnen der Unfallbericht bei der schnellen Schadensregulierung.
Ideal wäre es, wenn Sie eine Kamera im Fahrzeug haben, dann könnten Sie den Unfallhergang auch im Bild festhalten. Hierbei genügt z.B. eine Einwegkamera, die Sie nach gebrauch wegwerfen können. Oder nutzen Sie die Kamera in Ihrem Handy.

Zum Schluss lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis

Kfz-Kaskoversicherung

Wer bei der Schadensmeldung für die Kfz-Kaskoversicherung falsche Angaben macht, kann diese später nicht einfach korrigieren und die Versicherung so zwingen, eine einmal wegen der Falschabgaben abgelehnte Leistung doch noch zu zahlen.

Kindersitze

Es gibt die Kindersitzgruppen 0, 0+, I, II, III, sie entsprechen den hier dargestellten Körpergewichtsklassen (entscheidend ist das Gewicht, nicht Alter und Körpergröße).
0+ Die so genannte Babyschale wird immer entgegen der Fahrtrichtung eingebaut und geht in der Regel bis 13 kg Körpergewicht (bei Gewichtsgruppe 0 nur bis 9 kg). Kleinkinder sind mit diesen Systemen sehr sicher im Fahrzeug untergebracht. Deshalb sollte der Sitz erst dann gewechselt werden, wenn die Kopfoberkante des Kindes nicht mehr in der festen Schale liegt. I Die anschließende Gewichtsgruppe I gilt für Kinder von ca. 9 bis 18 kg Körpergewicht (bis ca. 4 Jahre). Angeboten werden Systeme mit Hosenträgergurt oder so genannte Fangkörpersysteme, bei denen das Kind durch ein Tischchen vor dem Bauch gesichert wird. Der Vorteil bei Fangkörpersystemen liegt darin, dass die Belastungen bei einem Frontunfall etwas geringer sind als bei Hosenträgersystemen. Diese wiederum bieten aber eine bessere Schlafposition, zudem schwitzen Kinder in Hosenträgersystemen nicht so stark. Einige Kindersitze mit Hosenträgergurten können auch rückwärtsgerichtet eingebaut werden (Reboardsitze). Der Einbau im Fahrzeug ist hierbei meist aufwändiger, aber die Crashbelastungen liegen durch eine gleichmäßige Abstützung in der Kindersitzschale insbesondere bei einer Frontalkollision niedriger.
Wichtig bei Systemen mit Hosenträgergurt: Die Gurte müssen immer möglichst straff am Körper des Kindes anliegen, damit keine Spitzenbelastungen durch „Gurtlose“ auftreten. Auch hier muss der Kindersitz so fest wie möglich im Fahrzeug fixiert sein.
II und III In den nächsten Gewichtsgruppen II (15-25 kg, ca. 3 ½ bis 7 Jahre) und III (22-36 kg, ca. 6–12 Jahre) gibt es vor allem so genannte Sitzerhöhungen mit Rücken- bzw. Schlafstützen. Die Kinder werden hier fast immer mit dem normalen Dreipunkt-Sicherheitsgurt gesichert. Es ist deshalb darauf zu achten, dass der Schultergurt immer mittig über die Schulter des Kindes verläuft und es beim Schlafen nicht aus dem Gurt fällt. Bei Bewegungen des Kindes muss der Schultergurt immer von der Gurt-Aufrollautomatik straffgezogen werden.
Sinnvoll sind diese Systeme erst für Kinder ab ca. 4 Jahren, da erst dann die Schulter des Kindes stabiler ausgeprägt ist. Wichtig bei Sitzerhöhungen ist auch, dass der Beckengurt durch große Gurthaken geführt wird und dadurch beim Crash nicht in den Bauchbereich rutschen kann. Es gibt in dieser Gruppe auch ein Fangkörpersystem (Tischchen über die Oberschenkel des Kindes) für Kinder bis max. 25 kg Körpergewicht, das sowohl mit Dreipunktsicherheitsgurt als auch mit Zweipunktgurt auf mittlere Plätze befestigt werden kann.