Typische Schadensfälle

Jeder der mit einem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen fährt, der muss auch eine KFZ-Versicherung besitzen.

Die KFZ -Versicherung wird in die Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und in die Vollkaskoversicherung unterteilt.

Die Haftpflicht deckt die Schäden ab, die Sie selber bei einem Unfall verursacht haben. Das bedeutet, die Versicherung kommt für die Zahlungen an die Geschädigten auf. Bei einem von Ihnen verschuldeten Auffahrunfall, sichert Sie die Versicherung gegen die Ansprüche des Unfallgegners ab.

Eine KFZ -Teilkaskoversicherung versichert das Fahrzeug gegen Schäden, die durch Diebstahl, Brand, Wildunfall, Sturm, Hagel und Glasbruch verursacht werden.

Die KFZ-Vollkaskoversicherung erweitert den Umfang der Teilkasko. So werden Ihnen auch Schäden durch Vandalismus ersetzt. Sie zahlt auch dann, wenn die Schäden selbst verursacht wurden. Beim Beispiel des von Ihnen verschuldeten Auffahrunfalls, werden auch die Kosten der Schäden Ihres Fahrzeuges von der Versicherung bezahlt.