Durch Tuningmaßnahmen am eigenen Auto kann man den Versicherungsschutz verlieren – diese Erfahrung musste ein Motorsportfan und Vater aus Rheinland-Pfalz machen (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 10 U 56/06).
Sein Sohn war mit einem Freund nach reichlich Alkoholgenuss mit dem getunten Wagen seines Vaters unterwegs. Das Fahrzeug war tiefergelegt und spurverbreitert, die Bereifung war größer als zulässig, der Motor leistete 15 kW mehr, als die Papiere auswiesen. Das ergab ein späteres Gutachten. Keine der Veränderungen hatte der Mann bei seinem Vollkaskoversicherer angezeigt. Der Freund seines Sohnes, der das Fahrzeug lenkte, zog im Übermut bei voller Fahrt die Handbremse. Der Wagen schleuderte, kam von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der Fahrer kam bei dem Unfall ums Leben, der Sohn des Fahrzeughalters erlitt leichte Verletzungen.
Der Vollkaskoversicherer des Fahrzeugbesitzers wollte den Schaden nicht übernehmen. Derartige „sportliche“ Veränderungen am Auto wirkten sich auf das Fahrverhalten aus. Das Unfallrisiko sei dadurch erhöht, so das Argument des Versicherers. Bei einer vertragsgemäßen Meldung der Tuningmaßnahmen hätte man wegen des höheren Risikos einen Beitragszuschlag verlangt. Die Richter stellten sich auf die Seite des Versicherers. Das aufgemotzte Fahrzeug habe den jugendlichen Todesfahrer geradezu zu gefährlichem Verhalten verleitet. Die Risikoerhöhung durch Sportfahrwerk, fettere Reifen und stärkeren Motor hätte dem Versicherer unbedingt mitgeteilt werden müssen. Nach der Entscheidung des OLG Koblenz braucht die Vollkasko den Totalschaden von 12.000 Euro nun nicht übernehmen.