Fahrzeugschlüssel nicht im Werkstattbriefkasten deponieren

Die Werkstatt ist bereits geschlossen, doch man möchte für die Inspektion am nächsten Tag sein Auto schon bereit stellen. Da ist man dann für den “Briefkasten-Service” mancher Werkstatt dankbar. Man wirft Schlüssel und Kfz-Schein in den Briefkasten des Autohauses, wo der Wagen dann am Morgen repariert oder gewartet werden kann.

Im Schadenfall kann der Versicherer die Leistung verweigern und dem Fahrzeughalter in Bezug auf die Verwahrung des Autoschlüssels grob fahrlässiges Verhalten vorwerfen. Anders wäre es nach einschlägiger Rechtsprechung möglicherweise dann, wenn der Schlüssel in einem stabilen Briefkasten in der Hauswand oder Werkstatttür hinterlegt wird, etwa wie in den Nachtbriefkästen von Geldinstituten.

Um gar nicht erst in eine ärgerliche Situation zu kommen, sollten man vor dem Reparaturtermin einen Zweitschlüssel in der Werkstatt abgeben. Dann kann man den Wagen jederzeit dort abstellen, zuschließen und den Erstschlüssel mitnehmen.