Teilkasko – Grundlagen

Die KFZ-Teikasko leistet Ersatz, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen oder beschädigt wird. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Glasbruch. Unfallschäden, die Sie selbst verursachen, sind in der Teilkasko allerdings ausgeschlossen – Rundumschutz, auch für selbst verschuldete Unfälle, gibt es nur in der Vollkasko-Variante.

Eine Teilkaskoversicherung können Sie zusätzlich zur Ihrer KFZ-Haftpflicht abschließen. Meist wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, um die Versicherungsprämie niedrig zu halten. In diesem Fall übernehmen Sie bei Schäden einen festen Betrag aus der eigenen Tasche.

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