20 Prozent mehr Blechschäden als in der übrigen Zeit des Jahres passieren im Winter auf deutschen Straßen. Wenn man einen Unfall nicht selbst verschuldet hat, ist es nicht immer einfach, den Gegner haftbar zu machen – etwa, wenn der sich nach einem Schaden einfach nicht rührt. Falls nicht gerade Fahrerflucht vorliegt, hilft hier auch die Polizei meist nicht weiter.
Aus diesem Grund gibt es den „Zentralruf der Autoversicherer“. Unter der Rufnummer 0180-25026 bekommt man rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche Auskunft zum gegnerischen Versicherer, sofern man das entsprechende Kennzeichen und den Schadentag angeben kann. Und das sogar, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat. Grundsätzlich gilt natürlich: Nach einem Schaden immer Personalien und Versicherungsdaten austauschen. Streitet der Unfallgegner ein Verschulden ab, können Zeugen hilfreich sein. Nach einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden deshalb unbedingt die Anschrift vorhandener Zeugen notieren, um im Ernstfall das Verschulden des Gegners nachweisen zu können.
Der Zentralruf der Autoversicherer wurde im vergangenen Jahr mehr als 1,5 Millionen mal in Anspruch genommen, bei fast jedem dritten Verkehrsunfall. Der Versicherer des Unfallgegners kann auch ermittelt werden, wenn dessen Fahrzeug im Ausland zugelassen ist, denn jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Land Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Hatte man etwa in Frankreich einen Zusammenstoß mit einem einheimischen Autofahrer, kann man sich beim Zentralruf in Deutschland über den Versicherer des Gegners informieren und sich an den Beauftragten des französischen Versicherers wenden. Daneben bieten die deutschen Versicherer im Schadensfall die Notrufnummer 0800-6683663, über die Anrufe vom Handy sogar räumlich geortet werden können, um schnelle Hilfe zu organisieren.