Fahrlässigkeit – ein kleiner Ratgeber
Viele Autofahrer fragen sich, wann bin ich grob fahrlässig, wann nicht. Wir zeigen Euch auf, wann im Allgemeinen eine grobe Fahrlässigkeit vorhanden ist und man möglicherweise z.B. beim Diebstahl mit Kürzungen der Versicherungsleistung rechnen muss.
Wer kennt es nicht, man ist im Sommer im Freibad oder am See und Wertgegenstände sind immer an Bord, u.a. auch der Autoschlüssel. Nicht auszumalen was passieren würde, wenn ein Dieb diesen findet, richtig, er würde mit Sicherheit die Gelegenheit nutzen und das Auto entwenden. Viele denken nicht soweit, doch Diebe warten nur auf solche Chancen um an ihr Bares oder ihren Liebling zu kommen und zwar ihr Auto.
Grob fahrlässig handeln sie, wenn:
– sie Gegenstände und damit auch den Autoschlüssel unbeaufsichtigt lassen
– auch Verstecke wie im Schuh oder z.B. unter einer Decke sind nicht hilfreich
In solchen Fällen ( grobe Fahrlässigkeit ) kann ihre Versicherung durchaus Leistungen kürzen und aufgrund einiger aktueller Gerichtsurteile sogar zurecht. Damit Ihnen dieser Alptraum erspart bleibt, hier die Hinweise auf NICHT grobe Fahrlässigkeit.
Nicht grob fahrlässig handeln sie, wenn:
– sie ihre Gegenstände wie Autoschlüssel und Co. in einem Spind oder ähnlichem aufbewahren und diesen bei sich tragen
– oder aber einer ihrer Verwandten bzw. eine Person der sich guten Gewissen trauen, darauf aufpassen kann und damit Sorge trägt
Es ist durchaus einfach sein Hab und Gut unter “Verschluss” zu halten und damit Dieben einen Riegel vorzuschieben. Wissen Sie sich zu helfen und nehmen diesen einfachen Rat an, im Endeffekt wird es Ihnen ihr Portmonee danken.(js)