Steuern sparen und Kfz-Kosten absetzen
Ein Auto kann hohe Kosten verursachen. Wer Steuern sparen möchte, überlegt, welche Kfz-Kosten steuerlich absetzbar sind. Für privat genutzte Fahrzeuge und für Firmenfahrzeuge gelten andere Regelungen. Selbstständige können deutlich mehr Kfz-Kosten steuerlich absetzen.
Kosten für das Auto
Ein Auto verursacht vielfältige Kosten. In jedem Jahr sind Kfz-Steuern zu zahlen. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Zusätzlich können Autobesitzer freiwillig eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen.
Eine Vollkaskoversicherung ist für neue Fahrzeuge zu empfehlen. Sie muss abgeschlossen werden, wenn ein Fahrzeug auf Kredit gekauft wird. Eine Kfz-Unfallversicherung kann als Fahrerunfallschutz oder als Fahrer- und Insassenunfallschutz abgeschlossen werden. Sie ist jedoch nicht sinnvoll, da die Insassen bereits mit der
Haftpflichtversicherung geschützt sind. Der Fahrer selbst ist durch die Krankenversicherung und, wenn vorhanden, durch die private Unfallversicherung geschützt. Zu den Kfz-Kosten gehören auch
– Anschaffungskosten
– Abschreibungen
– Wartung und Instandhaltung
– Reparaturen
– Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung
– Kraftstoff.
Kfz-Kosten, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können
Bei den Kfz-Kosten, die steuerlich absetzbar sind, bestehen deutliche Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen. Arbeitnehmer können die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Unfallversicherung bis zu 1.900 Euro im Jahr steuerlich absetzen.
Diese Kosten können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen oder als Werbekosten angegeben werden. Weiterhin können die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle steuerlich abgesetzt werden. Für diese Pendlerpauschale zählt nur die einfache Entfernung.
Jeder volle Kilometer wird mit 30 Cent berechnet. Der Höchstbetrag für die Pendlerpauschale liegt bei 4.500 Euro jährlich. Die Ausgaben für Fahrten zur Arbeitsstelle werden in der Steuererklärung in der Anlage N angegeben.
Alternativ zur Pendlerpauschale können die tatsächlich entstandenen Kosten für jeden gefahrenen Kilometer ermittelt und steuerlich abgesetzt werden. Das ist jedoch kompliziert. Alle Belege für Kraftstoff, Steuern, Versicherung, Wartung, Instandhaltung und Reparaturen müssen aufbewahrt werden.
Die Kosten pro Kilometer werden aus diesen Ausgaben ermittelt und mit der Zahl der gefahrenen Kilometer multipliziert. Kosten für Dienstreisen sowie für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen mit dem eigenen PKW können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.
Menschen mit körperlichen Einschränkungen können alle Fahrkosten steuerlich geltend machen.
Deutlich mehr Möglichkeiten für Selbstständige und für Firmenfahrzeuge
Selbstständige können deutlich mehr Kfz-Kosten steuerlich absetzen. Entscheidend ist dabei, in welchem Umfang das Fahrzeug für die Firma genutzt wird.
Bei einer dienstlichen Nutzung von mindestens 50 Prozent zählt das Fahrzeug zum Betriebsvermögen. Die Kfz-Steuer kann in vollem Umfang steuerlich abgesetzt werden. Bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 50 Prozent kann die Kfz-Steuer anteilig steuerlich abgesetzt werden.
Wird das Fahrzeug zu mehr als 90 Prozent privat genutzt, ist die Kfz-Steuer nicht steuerlich absetzbar.
Anschaffungskosten können bei einem dienstlich genutzten Fahrzeug nicht in vollem Umfang abgesetzt werden.
Selbstständige können diese Kosten als Abschreibungen bei den Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben.
Wird ein Fahrzeug von Selbstständigen ausschließlich privat genutzt, können für die Haftpflichtversicherung bis zu 2.800 Euro steuerlich abgesetzt werden. Selbstständige, die ihr Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent privat nutzen, können genau wie Arbeitnehmer für dienstliche Fahrten die Entfernungspauschale geltend machen.
Bei einer betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs von mehr als 50 Prozent können sich Selbstständige zwischen der 1-Prozent-Methode und der Fahrtenbuch-Methode entscheiden.
Die 1-Prozent-Methode ist unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs wird 1 Prozent als monatlicher Nutzungsanteil ermittelt.
Unternehmer, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beachten, dass von diesem Betrag der private Nutzungsanteil von 1 Prozent im Monat abgerechnet wird, der versteuert werden muss.
Bei der Fahrtenbuchmethode muss jede Fahrt mit
– Kilometerstand
– Datum
– Anlass der Reise
erfasst werden. Das Fahrtenbuch ist beim Finanzamt vorzulegen. Am Jahresende werden private Fahrten abgezogen.
Selbstständige können auch Kosten für Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Kosten, die nicht steuerlich abgesetzt werden können
Kosten für die Kaskoversicherung können nicht steuerlich abgesetzt werden. Arbeitnehmer können auch Kosten für Anschaffung, Abschreibungen, Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, Hauptuntersuchung und Abgassonderuntersuchung nicht von den Steuern absetzen.
Fazit: Gute Sparmöglichkeiten für Selbstständige
Arbeitnehmer können lediglich die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Entfernungspauschale steuerlich absetzen. Selbstständige können Steuern sparen, da sie bei einer dienstlichen Nutzung von mehr als 50 Prozent alle Kosten für das Fahrzeug in der Steuererklärung geltend machen können.
Bei einer dienstlichen Nutzung von weniger als 50 Prozent können Selbstständige die Haftpflichtversicherung und die Entfernungspauschale absetzen.